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Inwieweit man bei einem alten Patienten, der kein Essbedürfnis mehr entwickelt, von bewusster Nahrungsverweigerung oder nur von besonders schwerwiegender Appetitlosigkeit sprechen kann, ist fraglich (wo kein Bedürfnis besteht, kann auch nicht von einer Verweigerung gesprochen werden). Die beliebte eindimensionale Sichtweise, dass Patienten, die „nichts mehr essen wollen“, damit signalisierten, in den Tod gehen zu wollen, und jede künstliche Ernährung gegen den Patientenwillen verstieße, ist somit genauso problematisch wie das Zwangsernähren um jeden Preis. Eine Entscheidung über Sinn und Unsinn einer PEG-Sonde kann daher immer nur individuell Personen- und Situationsbezogen getroffen werden und ist nie einfach.
 
Inwieweit man bei einem alten Patienten, der kein Essbedürfnis mehr entwickelt, von bewusster Nahrungsverweigerung oder nur von besonders schwerwiegender Appetitlosigkeit sprechen kann, ist fraglich (wo kein Bedürfnis besteht, kann auch nicht von einer Verweigerung gesprochen werden). Die beliebte eindimensionale Sichtweise, dass Patienten, die „nichts mehr essen wollen“, damit signalisierten, in den Tod gehen zu wollen, und jede künstliche Ernährung gegen den Patientenwillen verstieße, ist somit genauso problematisch wie das Zwangsernähren um jeden Preis. Eine Entscheidung über Sinn und Unsinn einer PEG-Sonde kann daher immer nur individuell Personen- und Situationsbezogen getroffen werden und ist nie einfach.
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Quelle: [http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/45_Patientenverf__gung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_de_Ridder.pdf Stellungnahme von Dr. de Ridder anläßlich der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 4.3.2009 (Auszug)].
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Quelle: [http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a06/anhoerungen/Archiv/45_Patientenverf__gung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_de_Ridder.pdf Stellungnahme von Dr. de Ridder anläßlich der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 4.3.2009 (Auszug)].
    
==Rechtsprechung==
 
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