Ein '''Vereinsbetreuer''' ist ein [[wikipedia:de:Arbeitnehmer|Arbeitnehmer]] eines der bundesweit ca. 830 nach {{Zitat de §|1908f|bgb}}BGB anerkannten [[Betreuungsverein]]e, dem beruflich Betreuungen nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 2 BGB seitens des [[Betreuungsgericht]]es übertragen wurden. In den meisten Fällen haben Vereinsbetreuer einen Studienabschluss als Diplom- Sozialarbeiter /Sozialpädagoge.
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Ein '''Vereinsbetreuer''' ist ein [[wikipedia:de:Arbeitnehmer|Arbeitnehmer]] eines der bundesweit ca. 830 nach § 1908 f BGB anerkannten [[Betreuungsverein]]e, dem beruflich Betreuungen nach § 1897 Abs. 2 BGB seitens des [[Betreuungsgericht]]es übertragen wurden. In den meisten Fällen haben Vereinsbetreuer einen Studienabschluss als Diplom- Sozialarbeiter /Sozialpädagoge.