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==Fazit==
 
==Fazit==
 
Insgesamt dürfte eine Erbeinsetzung zugunsten des Betreuers zumindest immer den Geruch der unzulässigen Beeinflussung beinhalten. Es ist daher jedem Betreuer geraten, von derartigen Gedanken Abstand zu nehmen. Sollte wirklich ein Betreuer den ernstlichen Willen haben, den Betreuer zum Erben einzusetzen, sollte der Betreuer dies nicht aktiv unterstützen, auf jeden Fall zu einer notariellen Beurkundung des Testamentes raten und den Notar, soweit bekannt, von der [[Betreuerbestellung]] in Kenntnis setzen, um diesem die Möglichkeit einer korrekten Prüfung des Willens und der [[Geschäftsfähigkeit]] des Testators zu ermöglich (§§ 11, 17 Beurkundungsgesetz).
 
Insgesamt dürfte eine Erbeinsetzung zugunsten des Betreuers zumindest immer den Geruch der unzulässigen Beeinflussung beinhalten. Es ist daher jedem Betreuer geraten, von derartigen Gedanken Abstand zu nehmen. Sollte wirklich ein Betreuer den ernstlichen Willen haben, den Betreuer zum Erben einzusetzen, sollte der Betreuer dies nicht aktiv unterstützen, auf jeden Fall zu einer notariellen Beurkundung des Testamentes raten und den Notar, soweit bekannt, von der [[Betreuerbestellung]] in Kenntnis setzen, um diesem die Möglichkeit einer korrekten Prüfung des Willens und der [[Geschäftsfähigkeit]] des Testators zu ermöglich (§§ 11, 17 Beurkundungsgesetz).
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==Literatur==
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* Gebhardt: Der Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Testamentes; Rpfleger 2008, 622
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* Habermeyer/Saß: Geschäftsunfähigkeit bzw. Nichtigkeit einer Willenserklärung und ihre Stellung zu Bestimmungen des Betreuungsrechtes; Der Nervenarzt 5/2002, 478
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* Hahn: Die Auswirkungen des Betreuungsrechtes auf das Erbrecht; FamRZ 1991, 27
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* Helms: Der Widerruf und die Anfechtung wechselseitiger Verfügungen bei Geschäfts- und Testierunfähigkeit; DNotZ 2003, 104
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* Lange: Beseitigung von letztwilligen Verfügungen durch Betreuer, ZEV 2008, 313
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* Nickel: Zur Wirksamkeit lebzeitiger und letztwilliger Zuwendungen des Betreuten an seinen Betreuer; ZEV 1998, 219
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* Wetterling/ Neubauer: Psychiatrische Gesichtspunkte zur Testierfähigkeit Dementer; ZEV 1995, 46
    
==Fußnoten==
 
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