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'''KG Berlin, Beschluss vom 05.05.2009, 1 W 430/07''':
 
'''KG Berlin, Beschluss vom 05.05.2009, 1 W 430/07''':
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Gibt der den Untergebrachten behandelnde Arzt auf Bitten des Gerichts eine Stellungnahme über die in der aktuellen Unterbringung getroffenen Befunde ab, unterliegt dieses ärztliche Zeugnis nicht der Befangenheitsablehnung nach §§ 15 FGG, 406 FGG, vielmehr sind die vorgetragenen Befangenheitsgründe bei der Würdigung nach § 12 FGG zu prüfen.
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Gibt der den Untergebrachten behandelnde Arzt auf Bitten des Gerichts eine Stellungnahme über die in der aktuellen Unterbringung getroffenen Befunde ab, unterliegt dieses ärztliche Zeugnis nicht der Befangenheitsablehnung nach §§ 15 FGG, 406 FGG, vielmehr sind die vorgetragenen Befangenheitsgründe bei der Würdigung nach § 12 FGG (jetzt § 26 FamFG) zu prüfen.
    
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==

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