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dem Willen des Pflegebedürftigen lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt. (Quelle:
 
dem Willen des Pflegebedürftigen lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt. (Quelle:
 
ALTENPFLEGE 02/2007; NJW 2006, 3436)
 
ALTENPFLEGE 02/2007; NJW 2006, 3436)
      
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710:
 
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710:
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*[http://www.iqb-info.de/Chronologie_des_Sterbens_in_Siegen_2008_Lutz_Barth.pdf Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007];  4 T 344/07 und vorhergehender Beschluss des AG Siegen zum Ernährungsabbruch  
 
*[http://www.iqb-info.de/Chronologie_des_Sterbens_in_Siegen_2008_Lutz_Barth.pdf Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007];  4 T 344/07 und vorhergehender Beschluss des AG Siegen zum Ernährungsabbruch  
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'''LG Kleve, 4 T 319/07 vom 31.03.2009''':
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Leitsätze: Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel „für das weitere Leben“ lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.
    
*[[Sterbehilfedokumente|Weitere Rechtsprechung zur Sterbehilfe]]
 
*[[Sterbehilfedokumente|Weitere Rechtsprechung zur Sterbehilfe]]

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