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[[Bild:Betreuungszahlen.gif|thumb|300px|right|Anzahl der Betreuten am Jahresende]]
 
[[Bild:Betreuungszahlen.gif|thumb|300px|right|Anzahl der Betreuten am Jahresende]]
 
[[Bild:Betreuungszahlen_einwohner.gif|thumb|300px|right|Betreuungen je Einwohner]]
 
[[Bild:Betreuungszahlen_einwohner.gif|thumb|300px|right|Betreuungen je Einwohner]]
==Betreuungszahlen 2005 - 2007==
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==Betreuungszahlen 2005 - 2008==
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*[http://www.btprax.de/download/Betreuungszahlen2008.pdf Betreuungsstatistik 2008 incl. Förderung von Vereinen (PDF)]
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*[http://www.btprax.de/download/Betreuungszahlen2006-2007.pdf Betreuungsstistik für 2006 und 2007 incl. Förderung von Betreuungsvereinen 2003-07 (PDF)]
 
*[http://www.btprax.de/pdf/Betreuungszahlen2005-Auswertung_korrigiert.pdf Statistik 2005 als PDF-Datei (1 MB)]
 
*[http://www.btprax.de/pdf/Betreuungszahlen2005-Auswertung_korrigiert.pdf Statistik 2005 als PDF-Datei (1 MB)]
*[http://www.btprax.de/download/Betreuungszahlen2006-2007.pdf Betreuungsstistik für 2006 und 2007 incl. Förderung von Betreuungsvereinen 2003-07 (PDF)]
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Die Zahl der Menschen, die rechtlich gem. § 1896 BGB betreut wurden, ist auch 2007 weiterhin angestiegen. Am 31.12.2007 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 1.242.180 Menschen rechtlich betreut.  Quelle: Bundesministerium der Justiz; GÜ2 (sowie württ. Notariatskammer)
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Gegenüber den Zahlen ein Jahr zuvor waren dies 15.542 Personen (2006: 28.265mehr (Steigerung um 1,27%, Vorjahr 2,37 %).  Die Steigerungrate bei den Betreuungszahlen ist  auch weiterhin rückläufig. Während in den Jahren 1995 bis 1999 die Steigerung durchschnittlich bei 9,32 % lag, sank sie in den Folgejahren deutlich.
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Die Zahl der Betreuungsverfahren ist zum Jahresende 2008 auf 1.273.265
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und somit um 2,5 % (31.085 Personen) angestiegen. Damit ist die
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Steigerungsrate gegenüber 2007 erhöht, als diese auf 1,27 % gefallen
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war und liegt wieder im Bereich des Jahres 2006 (2,36 %).  Zugleich sind
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sowohl die Registrierungen von Vorsorgevollmachten als auch die von
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Bevollmächtigten gestellten Genehmigungsanträge angestiegen.
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Es gibt weiterhin deutliche Unterschiede in den einzelnen [[:Kategorie:Adressen|Bundesländern]]: Während in [[Baden-Württemberg]] die Zahl der Betreuungen je 1.000 Einwohner bei 9,57 liegt und damit wie bisher den niedrigsten Wert erreich, sind die Betreuungszahlen im [[Saarland]] mit 22,25 gefolgt von [[Mecklenburg-Vorpommern]] mit 19,65 und [[Sachsen-Anhalt]] mit 19,37)am höchsten.
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Bei den Erstbestellungen von Betreuern (2008: 245.669; 2007: 231.949)
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ist der in den letzten Jahren festgestellte Rückgang der ehrenamtlichen
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Betreuungen nicht mehr feststellbar gewesen. Der Gesamtanteil für
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ehrenamtliche Betreuer lag bei 67,8. (2007: 67,43 %), wobei der Anteil
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der nicht familienangehörigen Ehrenamtlern allerdings weiter sank
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(Anteil an der Gesamtzahl 2008:  5,19 %, 2007: 5,45 %).
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Innerhalb der beruflichen Betreuungen wurde der Rückgang von
Von den im Jahre 2005 erstmalig bestellten Betreuern (Gesamtzahl 232.097) waren 68,3 % ehrenamtlich (Vorjahr 68,3 %).  
+
Vereinsbetreuungen zugunsten der durch selbstständige Berufsbetreuer
 
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geführten Betreuungen gestoppt (2008: 5,61 %, 2007: 5,49 %. Der
Die Anteile im Einzelnen:  
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Behördenbetreueranteil verringerte sich erneut (2008: 0,28 %, 2007: 0,54
*145.021 mal wurden Familienangehörige bestellt, das waren 62,48 % (Vorjahr 142.006 = 62,38 %),  
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%, Selbstständige Berufsbetreuer wurden 2008 zu 27,95 % bestellt (2007:
*13.494 mal wurden sonstige ehrenamtliche Betreuer bestellt, dies entsprech 5,81 % (Vorjahr 14.295 = 6,28 %),
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26,54 %). Der Anteil der nichtanwaltlichen Berufsbetreuer betrug 2008
*58.462 mal wurden selbstständige Berufsbetreuer bestellt =  25,19 % (Vorjahr 55.521  = 24,39 %), davon  Rechtsanwälte 8.485 (Vorjahr 8094),
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22,81 % (2007: 22,09 %). Anwälte als Berufsbetreuer wurden 2008 zu 5,14
*13.653 mal wurden Vereinsbetreuer sowie Betreuungsvereine bestellt = 5,88 % (Vorjahr 14.003  = 6,15 %),
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%, (2007: 4,45 %) bestellt.
*1467 mal wurden Behördenbetreuer sowie Betreuungsbehörden bestellt = 0,63 % (Vorjahr 1.819 = 0,8 %).
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Während der Anteil der familienangehörigen Betreuer gegenüber früheren Jahren nahezu gleich geblieben ist, hat sich der Trend weg vom sonstigen ehrenamtlichen Betreuer, vom [[Betreuungsverein]] und von der [[Betreuungsbehörde]] hin zum selbstständigen [[Berufsbetreuer]] weiter verstärkt.
      
Im Jahre 2005 waren nach dem [http://www.bmj.de/files/-/2455/2.%20Evaluationsbericht%20BR.pdf Zwischenbericht 2007 des Kölner ISG]:
 
Im Jahre 2005 waren nach dem [http://www.bmj.de/files/-/2455/2.%20Evaluationsbericht%20BR.pdf Zwischenbericht 2007 des Kölner ISG]:
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*19,7 % Mischbild Krankheit und Behinderung
 
*19,7 % Mischbild Krankheit und Behinderung
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==Betreuervergütung==
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==Betreuerwechsel==
Die '''Zahlungen''' für [[Betreuervergütung]]en und [[Aufwendungsersatz]] aus der Staatskasse betrugen 2005 insgesamt 437.304.586 € (Vorjahr 423.761.508 €) und erhöhten sich um 3,2 %. Die Mitte 2005 geäußerten Befürchtungen, die neue pauschale Betreuervergütung werde die Ausgaben der Staatskasse überproportional erhöhen, ist somit nicht eingetreten.
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Auf die Zahl der Betreuten umgerechnet, sanken die Ausgaben im Jahre 2005 von 366,00 € auf 364,30 €. Die Pro-Kopf-Belastung je Einwohner für Aufwendungen und Betreuervergütungen lag im Bundesdurchschnitt 2005 bei 5,30 €  (Vorjahr  5,14 €).
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Bei Betreuerwechseln (2008: 35.948; 2007 33717) waren die
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Betreueranteile erneut höchst unterschiedlich gegenüber den
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Erstbestellungen. Familienangehörige wurden zu 27,03 % (2007: 27,19 %)
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bestellt, sonstige Ehrenamtler zu 14,96 % (2007: 15,45%), Berufsbetreuer
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zu 42,15 % (2007: 41,01 %) Vereinsmitarbeiter wurden zu 15,38 % (2007:
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15,61 %), Behördenmitarbeiter zu 0,49 % (2007: 0,74 %) bestellt. In
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4.530 Fällen erfolgte ein Wechsel von beruflicher zu ehrenamtlicher
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Betreuung (entspricht 12,6 %; 2007: 3.940 = 11,7 %).  
    
==Verfahrenspfleger==
 
==Verfahrenspfleger==
 
[[Bild:Verfahrenspfleger.gif|thumb|right|Verfahrenspflegerbestellungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren]]
 
[[Bild:Verfahrenspfleger.gif|thumb|right|Verfahrenspflegerbestellungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren]]
Die Bestellung von [[Verfahrenspfleger]]n stieg von 92.073 im Jahre 2004 auf 93.493  (Erhöhung um 1,54 %). Unter den bestellten Verfahrenspflegern waren 56.643 mal Rechtsanwälte (60,59 %). Diese Relation ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.
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Die Bestellung von [[Verfahrenspfleger]]n ist  2008 erheblich angestiegen
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(2008: 98.019 2007: 89.576) und überstieg auch die bisherige Höchstzahl
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2005 (93493) deutlich. 2008 wurden in 67 % der Fälle Anwälte als
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Verfahrenspfleger bestellt, in 33 % andere beruflich tätige Personen.
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Ehrenamtliche Verfahrenspfleger wurden nicht gezählt.  
    
==Einwilligungsvorbehalte==
 
==Einwilligungsvorbehalte==
    
[[Bild:Einwilligungsvorbehalte.gif|thumb|right|Anordnung von Einwilligungsvorbehalten]]
 
[[Bild:Einwilligungsvorbehalte.gif|thumb|right|Anordnung von Einwilligungsvorbehalten]]
[[Einwilligungsvorbehalt]]e (§ 1903 BGB) wurden 11.652 mal angeordnet (2004: 10.843 Erhöhung um 7,46 %).
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[[Einwilligungsvorbehalt]]e (§ 1903 BGB) wurden 2008 13.306 mal (2007 12.050) angeordnet.
 
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Gegenüber dem Vorjahr war dies eine Steigerung von 10,42 %. Die Quote
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von Einwilligungsvorbehalten in Relation zu Erstbestellungen lag im
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regionalen Vergleich 2008 zwischen 2,96 % (Bayern) und 8,97
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(Schl.-Holstein)  (2007 zwischen 2,24 % [Bremen] und 9,33%
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[Brandenburg]). Der Mittelwert lag 2008 bei 5,43 % (2007: 5,37 %).
    
==Heilbehandlungen==
 
==Heilbehandlungen==
 
[[Bild:Heilbehandlungen.gif|thumb|right|Genehmigte Heilbehandlungen]]
 
[[Bild:Heilbehandlungen.gif|thumb|right|Genehmigte Heilbehandlungen]]
Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB ([[Heilbehandlung|gefährliche Heilmaßnahmen]]) stieg von 2.646 im Jahre 2004 auf 3.016 (Anstieg um 14 %). In den Jahren zuvor hatten sich die Zahlen dieser Genehmigungen stets rückläufig entwickelt (2002: 3877, 2003: 2824).  
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Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB ([[Heilbehandlung|gefährliche Heilmaßnahmen]]) sank 2008, allerdings nur geringfügig. Sie  betrug 2008 3.481 (2007: 3.513). Im Jahre 2008 waren von diesen Genehmigungen 610 = 16,46 % (2007: 560 =  15,94 %) nicht von Betreuern, sondern von Bevollmächtigten beantragt worden.  
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Quelle: Bundesministerium der Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1992 - 2004 (Zahlen ab 2000 ohne Hamburg), Grafik: Deinert
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Quelle: Bundesamt für Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1992 - 2008 (Zahlen 2000 - 2007 ohne Hamburg), Grafik: Deinert
    
==Einige weitere Zahlen:==
 
==Einige weitere Zahlen:==
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[[Sterilisation]]sgenehmigungen (§ 1905 BGB) wurden im Jahre 2005 insgesamt 262 mal erteilt (Erhöhung um 70,1 %). Somit ist der erhebliche Anstieg von 80 Genehmigungen im Jahre 2003 auf 154 Genehmigungen im Jahre 2004 fortgesetzt worden.
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[[Sterilisation]]sgenehmigungen (§ 1905 BGB) erfolgten 89 mal (2007: 55).  Im Vergleich
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mit früheren Jahren verbleiben die Genehmigungszahlen auf niedrigem
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Niveau.
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Bei [[Unterbringung|Freiheitsentziehenden Maßnahmen]] ist ein unterschiedlicher Trend festzustellen. Sie wurden wie folgt genehmigt
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*Genehmigungen nach § 1906 Abs. 1 BGB
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Freiheitsentziehende Maßnahmen wurden 2008 52.811 mal (2007 48.909)
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genehmigt. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 1,08 %. 2007
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ging die Unterbringung in 6.151 Fällen (=11,28 %) auf Anträge von
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Bevollmächtigten zurück (2007: 5.096 = 10,42 %). Die Unterbringungsquote
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je 10.000 Einwohner lag 2008 zwischen 1,37 (2007: 1,43, Thüringen) und
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13,12 (2007: 12,14, Bayern), Mittelwert war 2008 6,44 (2007: 6,08)
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*Genehmigungen nach § 1906 Abs. 4 BGB
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[[Unterbringungsähnliche Maßnahme]]n wurden im Jahre 2008 91.823 mal (2007:
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84.466) genehmigt. Dies ist ein Anstieg von 8,71 % ggü. 2007. 2008
 +
gingen die unterbringungsähnlichen Maßnahmen in 21.227 Fällen (= 21,59
 +
%) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück (2007: 16.167 = 19,14 %). Die
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Quote unterbringungsähnlicher Maßnahmen je 10.000 Einwohner schwankte
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2008 zwischen 1,14 (2007: 1,4, Berlin) und 20,27 (2007: 18,19, Bayern),
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Mittelwert war 11,2 (2007: 10,5).
 +
 
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==Betreuungsveteine==
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Bei [[Unterbringung|Freiheitsentziehenden Maßnahmen]] ist ein unterschiedlicher Trend festzustellen. Sie wurden wie folgt genehmigt (Zahlen 2004 in Klammern)
+
Die Zahl der anerkannten [[Betreuungsverein]]e sank 2008 von 809 auf 806.
*§ 1906 Abs. 1 BGB (zivilrechtliche [[Unterbringung]] durch Betreuer): 45.778 (46.381);  Rückgang um 1,3 % nach einer Steigerung 2004 um 6,5% im Vergleich zu 2003, als 43.383 Unterbringungen nach Betreuungsrecht (BGB) gezählt wurden.
+
Die Zahl der durch Landesmittel geförderten Vereine blieb mit 634
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gleich. Die Fördersumme betrug 9,551 Mio Euro (2007: 9,544 Mio. Euro).
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Dies war bundesweit je 1000 Einwohner eine Summe von 116,48 Euro (2007:
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116,08 Euro). Es gibt erhebliche Unterschiede in den Bundesländern.
 +
Details siehe Abb. 3. Die kommunale Förderung konnte wegen der
 +
Unterschiedlichkeit der Modelle nicht verglichen werden.  
   −
Zum Vergleich: 2004 wurden in Deutschland 62.981 Patienten gegen ihren Willen nach den Unterbringungsgesetzen der Länder untergebracht, 2003 waren es 59.418 (Steigerung um 5,7%).
+
==Aufwendungsersatz und Vergütung==
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*§ 1906 Abs. 4 BGB ([[unterbringungsähnliche Maßnahme]]n): 83.781 (79.391); Anstieg um 5,52 %.
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Die Ausgaben der Staatskasse für Aufwendungsersatz und Vergütungen der
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Betreuer und Verfahrenspfleger betrugen 2008 nach der Erhebung des BfJ
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614,27 Mio Euro und nach der Kostenabfrage des ISG 640,44 Mio Euro. Der
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Unterschiedsbetrag von 4,1 % kann durch unterschiedliche
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Zählungverfahren entstanden sein. Der Kostenanstieg ggü. dem Vorjahr
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beträgt bei beiden Zählungen 6,3 %.
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Die Zahl der anerkannten [[Betreuungsverein]]e in Deutschland ist weiterhin rückläufig. Bundesweit bestanden Ende 2005 insgesamt noch 853 anerkannte Betreuungsvereine (2003: 902, 2004: 853). Insgesamt wurden 648 Betreuungsvereine mit insgesamt 9.180.109 € gefördert (Vorjahr: 11.161.186 €). Die Landesförderung war somit erneut rückläufig.
      
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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