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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Das '''Vormundschaftsgericht''' ist zuständig für die rechtliche Betreuung von Volljährigen, eine [[Unterbringung]] nach dem jeweiligen Landesgesetz über die [[Unterbringung]] von [[wikipedia:de:psychische Störung|psychisch Kranken]] ([[wikipedia:de:PsychKG|PsychKG]]), für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]]en und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]]en für Minderjährige und für [[wikipedia:de:Adoption|Adoption]]sverfahren. Ab 1.9.2009 wird das Vormundschaftsgericht in Betreuungsrecht umbenannt. Für die Angelegenheiten Minderjähriger ist das stets das Familiengericht zuständig.
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Das '''Vormundschaftsgericht''' war bis 31.8.2009 zuständig für die rechtliche Betreuung von Volljährigen, eine [[Unterbringung]] nach dem jeweiligen Landesgesetz über die [[Unterbringung]] von [[wikipedia:de:psychische Störung|psychisch Kranken]] ([[wikipedia:de:PsychKG|PsychKG]]), für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]]en und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]]en für Minderjährige und für [[wikipedia:de:Adoption|Adoption]]sverfahren. Ab 1.9.2009 wird das Vormundschaftsgericht in Betreuungsrecht umbenannt. Für die Angelegenheiten Minderjähriger ist stets das Familiengericht zuständig.
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Das Vormundschaftsgericht ist in Deutschland Teil eines [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgericht]]s, es entscheiden [[wikipedia:de:Richter|Richter]] (als Einzelrichter) oder [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]]. Das [[wikipedia:de:Rechtspflegergesetz|RpflG]] regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist.
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Das Vormundschaftsgericht war in Deutschland Teil eines [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgericht]]s, es entscheiden [[wikipedia:de:Richter|Richter]] (als Einzelrichter) oder [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]]. Das [[wikipedia:de:Rechtspflegergesetz|RpflG]] regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist.
    
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==
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==Umbenennung ab 1.9.2009==
 
==Umbenennung ab 1.9.2009==
Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und wird als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 ablösen. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sollen beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert werden, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verbleiben beim Vormundschaftsgericht, das dann aber '''Betreuungsgericht''' genannt wird. Die Vormundschaftsrichter werden dann folgerichtig als '''Betreuungsrichter''' bezeichnet werden.
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Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und hat als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 abgelöst. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sind nun beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verbleiben beim Vormundschaftsgericht, das dann aber [[Betreuungsgericht]] genannt wird. Die Vormundschaftsrichter heißen jetzt folgerichtig '''Betreuungsrichter'''.
    
==Pflichten des Gerichtes==
 
==Pflichten des Gerichtes==

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