| − | Zur Strafentschärfung für Gewohnheitskiffer und zur Erleichterung für Schmerzpatienten, die medizinisches Cannabis von ihrem Arzt verordnet bekommen, trat in Deutschland das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) in Kraft. | + | Zur Strafentschärfung für Gewohnheitskiffer und zur Erleichterung für Schmerzpatienten, die medizinisches Cannabis von ihrem Arzt verordnet bekommen, trat in Deutschland das [https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Forensik#Cannabis-Gesetz Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG)] in Kraft. |