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==Deutsche Demokratische Republik==
 
==Deutsche Demokratische Republik==
 
In der DDR sorgte der sozialistische Staat gemäß Staatsverfassung seit 1949 selbst für das Gemeinwohl seiner Bürgerschaft. So war jedenfalls der verfassungsrechtliche Anspruch. Im Herbst 1989 kamen dann nach 40 Jahren zwei unterschiedlich geprägte, deutsche Zivilgesellschaften wieder zueinander und beschlossen ihre Wiedervereinigung auf demokratischem Weg (siehe unter [[Neu]]).
 
In der DDR sorgte der sozialistische Staat gemäß Staatsverfassung seit 1949 selbst für das Gemeinwohl seiner Bürgerschaft. So war jedenfalls der verfassungsrechtliche Anspruch. Im Herbst 1989 kamen dann nach 40 Jahren zwei unterschiedlich geprägte, deutsche Zivilgesellschaften wieder zueinander und beschlossen ihre Wiedervereinigung auf demokratischem Weg (siehe unter [[Neu]]).
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==Modernes Gemeinnützigkeitsrecht?==
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Eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts ist eigentlich schon seit 1998 Teil des Arbeitsprogramms des Deutschen Bundestags als [[Gesetzgebung|Gesetzgeber]]. Der historisch gewachsene Zweckkatalog in § 52 Abs. 2 AO sollte dringend überarbeitet und ergänzt werden, damit die wichtige gemeinnützige Arbeit in Deutschland nicht von staatlicher Seite behindert, sondern vielmehr steuerrechtlich gefördert wird. Ob das weiterhin politisch neutral gelingen kann, wird erst die Zukunft zeigen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]]
 
* [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]]
 
* [[erweiterte Unterstützung]]
 
* [[erweiterte Unterstützung]]
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