Ziel ist bei der Eingliederungshilfe die gesellschaftliche Teilhabe, Partizipation am Arbeitsleben (siehe: [[Arbeitsvertrag]]) und selbstständige Lebensführung (siehe: [[Alltagsgeschäfte]]). | Ziel ist bei der Eingliederungshilfe die gesellschaftliche Teilhabe, Partizipation am Arbeitsleben (siehe: [[Arbeitsvertrag]]) und selbstständige Lebensführung (siehe: [[Alltagsgeschäfte]]). |