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Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland [[neu]] im SGB IX geregelt ist (Stichwort „Bundesteilhabegesetz“). Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 90 SGB IX). Viele berechtigte Personen haben zugleich einen [[Betreuer]] nach dem Betreuungsrecht. Daher ist die Abgrenzung nicht immer einfach.  
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Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland [[neu]] im SGB IX geregelt ist (Stichwort „Bundesteilhabegesetz“). Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 90 SGB IX). Viele berechtigte Personen mit [[Schwerbehindertenausweis]] haben zugleich einen [[Betreuer]] nach dem Betreuungsrecht. Daher ist die Abgrenzung nicht immer einfach.  
    
Ziel ist bei der Eingliederungshilfe die gesellschaftliche Teilhabe, Partizipation am Arbeitsleben (siehe: [[Arbeitsvertrag]]) und selbstständige Lebensführung (siehe: [[Alltagsgeschäfte]]).  
 
Ziel ist bei der Eingliederungshilfe die gesellschaftliche Teilhabe, Partizipation am Arbeitsleben (siehe: [[Arbeitsvertrag]]) und selbstständige Lebensführung (siehe: [[Alltagsgeschäfte]]).  
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