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==Normative Kraft des Faktischen==
 
==Normative Kraft des Faktischen==
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Während der Erziehung und Sozialisation der Kinder werden die Anweisungen von Eltern, Priestern, Lehrern und anderen Autoritäten zunächst befolgt - oft auch aus Furcht. Später entwickeln die Menschen daraus die Vorstellung, dass die häufig wiederholten Anweisungen eine eigene verpflichtende Kraft haben. Sie werden zu sittlichen Normen. Unmenschliche Religions-, Volks-, Staats- oder Familienpraktiken wie Missbrauch, Unterdrückung oder Gewalt in der Erziehung werden von den Kindern entsprechend in unsittliche Normen verwandelt. Erst die Empörung der Öffentlichkeit macht dies den Betroffenen bewusst. Jedes Recht im Volk war ursprünglich einmal nur faktische Übung, d.h. Gewohnheitsrecht. Die über Generationen bzw. Jahrhunderte andauernde Übung erzeugt allmählich die Vorstellung des Normmäßigen. So wird die soziale Norm zur Rechtsnorm: im inneren Vorstellungsraum der verantwortlichen Menschen und durch einen öffentlichen Anerkennungsakt bzw. einen [[Gesetzgebung|Rechtsetzungsakt]].
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Während der Erziehung und Sozialisation der Kinder werden die Anweisungen von Eltern, Priestern, Lehrern und anderen Autoritäten zunächst befolgt - oft auch aus Furcht. Später entwickeln die Menschen daraus die Vorstellung, dass die häufig wiederholten Anweisungen eine eigene verpflichtende Kraft haben. Sie werden zu sittlichen Normen. Unmenschliche Religions-, Volks-, Staats- oder Familienpraktiken wie Missbrauch, Unterdrückung oder Gewalt in der Erziehung werden von den Kindern entsprechend in unsittliche Normen verwandelt. Erst die '''Empörung der Öffentlichkeit''' macht dies den Betroffenen bewusst. Jedes Recht im Volk war ursprünglich einmal nur faktische Übung, d.h. Gewohnheitsrecht. Die über Generationen bzw. Jahrhunderte andauernde Übung erzeugt allmählich die Vorstellung des Normmäßigen. So wird die soziale Norm zur Rechtsnorm: im inneren Vorstellungsraum der verantwortlichen Menschen und durch einen öffentlichen Anerkennungsakt bzw. einen [[Gesetzgebung|Rechtsetzungsakt]].
    
==Deutsche Rechtsgeschichte==
 
==Deutsche Rechtsgeschichte==
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==demokratische Staatsverwaltung bzw. Exekutive==
 
==demokratische Staatsverwaltung bzw. Exekutive==
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Der Rechtsstaat geht nur dann aus dem rechtsmoralischen Reich hervor, wenn die Polizei für eine dauerhaft funktionierende Ordnung zwischen den Menschen des jeweiligen Landes sorgen kann. Aus der Polizeiordnung und dem staatlichen Gewaltmonopol wird dann allmählich die Staatsverwaltung, die sich Gesetze als dauerhafte Regeln gibt. Man nannte diese regionalen Spielregeln in Europa einst Landrecht. Entsprechend galt der Landfriedensbruch als Verbrechen gegen die Staatsgewalt. Anfangs hatte diese rechtsmoralische und durch Fürsten personifizierte Staatsgewalt mit Wahrheit wenig zu tun. Dies änderte sich erst durch die europäische Rechtsfortbildung zur Gewaltenteilung der Aufklärung, die bekanntlich die Franzosen und Engländer ab dem Ende des 17. Jahrhunderts erfunden und [[Zug-um-Zug-Leistung|Zug um Zug]] durchgesetzt haben - sogar bei den Deutschen.
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Der Rechtsstaat geht nur dann aus dem rechtsmoralischen Reich hervor, wenn die Polizei für eine dauerhaft funktionierende Ordnung zwischen den Menschen des jeweiligen Landes sorgen kann. Aus der Polizeiordnung und dem staatlichen Gewaltmonopol wird dann allmählich die Staatsverwaltung, die sich Gesetze als dauerhafte Regeln gibt. Man nannte diese regionalen Spielregeln in Europa einst Landrecht. Entsprechend galt der Landfriedensbruch (vergleiche: § 125 StGB, § 125a StGB) als Verbrechen gegen die Staatsgewalt. Anfangs hatte diese rechtsmoralische und durch Fürsten personifizierte Staatsgewalt mit Wahrheit wenig zu tun. Dies änderte sich erst durch die europäische [[Neu|Rechtsfortbildung]] zur Gewaltenteilung der Aufklärung, die bekanntlich die Franzosen und Engländer ab dem Ende des 17. Jahrhunderts erfunden und [[Zug-um-Zug-Leistung|Zug um Zug]] durchgesetzt haben - sogar bei den Deutschen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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