Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 10: Zeile 10:     
Das Betreuungsgericht entscheidet über die [[Betreuungsvoraussetzung|Einrichtung]], den [[Aufgabenkreis|Umfang]] und die [[Betreuungsaufhebung|Aufhebung einer Betreuung]] und eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es sowie über die Auswahl und [[Betreuerbestellung|Bestellung des Betreuers]]. Während einer Betreuung sind zahlreiche [[gesetzliche Vertretung|Rechtshandlungen]] des Betreuers durch das Gericht zu [[Genehmigungspflichten|genehmigen]]. Das Gericht [[Beratung|berät]] und [[Aufsicht|beaufsichtigt]] den [[Betreuer]] und entscheidet ggf. über seine [[Ermessensvergütung]].
 
Das Betreuungsgericht entscheidet über die [[Betreuungsvoraussetzung|Einrichtung]], den [[Aufgabenkreis|Umfang]] und die [[Betreuungsaufhebung|Aufhebung einer Betreuung]] und eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es sowie über die Auswahl und [[Betreuerbestellung|Bestellung des Betreuers]]. Während einer Betreuung sind zahlreiche [[gesetzliche Vertretung|Rechtshandlungen]] des Betreuers durch das Gericht zu [[Genehmigungspflichten|genehmigen]]. Das Gericht [[Beratung|berät]] und [[Aufsicht|beaufsichtigt]] den [[Betreuer]] und entscheidet ggf. über seine [[Ermessensvergütung]].
 +
 +
===Meldepflicht bei der [[Unfallversicherung]]===
 +
Unfälle mit [[Tod des Betreuers|Todesfolge]] oder mit einer Arbeitsunfähigkeit des Rechtsbetreuers von mehr als 3 Tagen müssen innerhalb von 3 Tagen bei der Unfallversicherung gemeldet werden. Hierfür gibt es eine formularmäßige Unfallanzeige (gelber Vordruck), der innerhalb von 3 Tagen von der Stelle, die für den Versicherten zuständig ist, erstattet werden muss. Bei Einzelbetreuern ist die zuständige Stelle das Amtsgericht (in der Regel die Stelle, die auch für Zeugenentschädigung zuständig ist), bei [[Vereinsbetreuer|Vereins-]] oder [[Behördenbetreuer]]n die jeweilige [[Betreuungsbehörde|Behörde]] bzw. der jeweilige [[Betreuungsverein|Verein]].
 +
 +
Leider hat sich diese Pflicht bei einigen Betreuungsgerichten noch nicht herumgesprochen, auch sind z.T. die Meldeformulare der Unfallversicherung überhaupt nicht bekannt. Zusätzlich sollte der Verunglückte sich auch selbst bei der zuständigen Unfallversicherung melden oder seiner Krankenkasse eine Mitteilung über die Unfallursache machen, damit diese die Unfallversicherung verständigt.
    
==Gerichtsorganisation==
 
==Gerichtsorganisation==
Zeile 47: Zeile 52:  
* [[Auskunftspflicht]], [[Betreuungsverfügung]]
 
* [[Auskunftspflicht]], [[Betreuungsverfügung]]
 
* [[Kindschaftsrecht]]
 
* [[Kindschaftsrecht]]
−
* [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]
+
* [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]], [[Unfallversicherung]]
    
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
[[Kategorie:Rechtsprechung]]
 
[[Kategorie:Rechtsprechung]]
7.537

Bearbeitungen

Navigationsmenü