Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 1: Zeile 1:  
'''Achtung: der Artikel entspricht der Rechtslage ab 1.1.2023.'''
 
'''Achtung: der Artikel entspricht der Rechtslage ab 1.1.2023.'''
   −
==Allgemeines==
+
==[[Allgemeines]]==
−
Seit 1.1.23 ist festgelegt, dass der Zahlungsverkehr des Betreuten grundsätzlich bargeldlos über ein Girokonto zu erfolgen hat (§ 1840 BGB).  
+
Seit 1.1.23 ist festgelegt, dass der Zahlungsverkehr des Betreuten grundsätzlich '''bargeldlos''' über ein Girokonto zu erfolgen hat (§ 1840 BGB).  
    
Dazu hat der Betreuer ggf ein Girokonto zu eröffnen, § 1839 BGB (das geht genehmigungsfrei und ist dem Gericht mitzuteilen, § 1846 BGB). Auf ein [[wikipedia:de:Basiskonto|Basiskonto]] hat grundsätzlich jeder einen Rechtsanspruch, § 31 ZKG.
 
Dazu hat der Betreuer ggf ein Girokonto zu eröffnen, § 1839 BGB (das geht genehmigungsfrei und ist dem Gericht mitzuteilen, § 1846 BGB). Auf ein [[wikipedia:de:Basiskonto|Basiskonto]] hat grundsätzlich jeder einen Rechtsanspruch, § 31 ZKG.
7.537

Bearbeitungen

Navigationsmenü