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Im Vermögensverzeichnis sind auch die Passiva anzugeben. Hierzu zählen Schulden aller Art (öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur), z.B. Mietrückstände, offene Ratenzahlungsverpflichtungen, Darlehensverpflichtungen, Unterhaltsrückstände, Steuerschulden, Geldbußen und –strafen. Ist bei Forderungen an den Betreuten deren Statthaftigkeit unklar (z.B. Zweifel an der [[Geschäftsfähigkeit]] bei Vertragsabschluss, Wucher, Forderung u. U. verjährt usw.), sollte dies mit vermerkt werden.
 
Im Vermögensverzeichnis sind auch die Passiva anzugeben. Hierzu zählen Schulden aller Art (öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur), z.B. Mietrückstände, offene Ratenzahlungsverpflichtungen, Darlehensverpflichtungen, Unterhaltsrückstände, Steuerschulden, Geldbußen und –strafen. Ist bei Forderungen an den Betreuten deren Statthaftigkeit unklar (z.B. Zweifel an der [[Geschäftsfähigkeit]] bei Vertragsabschluss, Wucher, Forderung u. U. verjährt usw.), sollte dies mit vermerkt werden.
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Der Schuldenstand kann durch direkte Anfrage bei den einzelnen Gläubigern des Betreuten, soweit bekannt, erfragt werden. Sind Gläubiger u. U. nicht bekannt, empfiehlt sich eine Selbstauskunft bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V. (Schufa), *[https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2 http://www.schufa.de] sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des örtlichen Amtsgerichtes (Zwangsvollstreckungsabteilung). Auch Rückfragen beim örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher (feststellbar durch die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht) können nützliche Hinweise bringen.
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Der Schuldenstand kann durch direkte Anfrage bei den einzelnen Gläubigern des Betreuten, soweit bekannt, erfragt werden. Sind Gläubiger u. U. nicht bekannt, empfiehlt sich eine Selbstauskunft bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V. (Schufa), *[https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2 http://www.schufa.de] sowie eine Auskunft aus dem [[Schuldnerverzeichnis]] des örtlichen Amtsgerichtes ([[Zwangsvollstreckung]]sabteilung). Auch Rückfragen beim örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher (feststellbar durch die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht) können nützliche Hinweise bringen.
    
Anzugeben sind die Bezeichnungen der Gläubiger, die Darlehens- oder sonstige Schuldsumme, die Fälligkeit und Vollstreckbarkeit, Verzinsung und etwaige Nebenkosten.
 
Anzugeben sind die Bezeichnungen der Gläubiger, die Darlehens- oder sonstige Schuldsumme, die Fälligkeit und Vollstreckbarkeit, Verzinsung und etwaige Nebenkosten.
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