Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Amtsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. ein Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Ende 2022 waren dort fast 5,7 Mio. Vollmachten registriert. Davon waren rund 75% mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts). | Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Amtsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. ein Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Ende 2022 waren dort fast 5,7 Mio. Vollmachten registriert. Davon waren rund 75% mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts). |