Falls der Sachverständige in seinem Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Notwendigkeit einer Betreuung besteht, so hat er auch Aussagen dazu in seinem Gutachten zu treffen, welchen [[Aufgabenkreis]] die Betreuungen umfassen sollte und auf welche Dauer sie angelegt sein sollte. Für die Einrichtung eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es ({{Zitat de §|1825|bgb}} BGB) muss in gleicher Weise ein Gutachten erstellt werden. | Falls der Sachverständige in seinem Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Notwendigkeit einer Betreuung besteht, so hat er auch Aussagen dazu in seinem Gutachten zu treffen, welchen [[Aufgabenkreis]] die Betreuungen umfassen sollte und auf welche Dauer sie angelegt sein sollte. Für die Einrichtung eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es ({{Zitat de §|1825|bgb}} BGB) muss in gleicher Weise ein Gutachten erstellt werden. |