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Einführung des gesetzlichen [[Angehörigenvertretungsrecht|Ehegattenvertretungsrecht]]s, § 1358 BGB.
 
Einführung des gesetzlichen [[Angehörigenvertretungsrecht|Ehegattenvertretungsrecht]]s, § 1358 BGB.
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Das [[Betreuungsorganisationsgesetz]] trat in Kraft. Neu sind seither die [[Registrierung]]spflicht für [[Berufsbetreuer]], das [[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]], das [[Angehörigenvertretungsrecht]], die [[Ausschließlichkeitserklärung]] und die Abfragemöglichkeit durch Ärzte beim Zentralen [[Vorsorgeregister]] in Deutschland.
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Das [[Betreuungsorganisationsgesetz]] trat in Kraft. Neu sind seither die [[Registrierung]]spflicht für [[Berufsbetreuer]], das [[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]] und das [[Angehörigenvertretungsrecht]] sowie die [[Ausschließlichkeitserklärung]].
    
Erhöhung des [[Freibetrag|Vermögensfreibetrags]] bei [[Sozialhilfe]] und [[Betreuervergütung]] von 5.000 auf 10.000 €.
 
Erhöhung des [[Freibetrag|Vermögensfreibetrags]] bei [[Sozialhilfe]] und [[Betreuervergütung]] von 5.000 auf 10.000 €.
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