Wird die Garantenstellung im Einzelfall vom [[Strafprozess|untersuchenden Strafgericht]] verneint oder das Unterlassen ist z.B. durch Notwehr gerechtfertigt, dann ist die fehlende Unterstützung trotz schlimmster Folgen beim Opfer für die Unterlassenden nicht strafbar. | Wird die Garantenstellung im Einzelfall vom [[Strafprozess|untersuchenden Strafgericht]] verneint oder das Unterlassen ist z.B. durch Notwehr gerechtfertigt, dann ist die fehlende Unterstützung trotz schlimmster Folgen beim Opfer für die Unterlassenden nicht strafbar. |