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Gegen den Beschluss ist Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt worden, XII ZB 72/26
 
Gegen den Beschluss ist Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt worden, XII ZB 72/26
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'''BGH, Beschluss vom 1. April 2026 - XII ZB 647/24'''
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#Mit der Einrichtung einer Betreuung für den Aufgabenbereich der Vertretung des geschäftsunfähigen Ehegatten im [[Eherecht|Ehescheidungsverfahren]] ist keine Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung eines Scheidungsantrags verbunden.
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#Über die Erteilung der Genehmigung eines Scheidungsantrags hat das Betreuungsgericht grundsätzlich zu befinden, nachdem der für die Vertretung des volljährigen geschäftsunfähigen Ehegatten im Scheidungsverfahren bestellte Betreuer aufgrund der von ihm ermittelten Wünsche des Ehegatten über die Stellung eines Scheidungsantrags entschieden hat.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==