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===Anfragen bei Dritten===
 
===Anfragen bei Dritten===
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Institutionen wie Banken, Versicherungen, Erbringern von Geldleistungen wie Rentenversicherungen, Behörden und Arbeitgebern sind im Rahmen des Aufgabenbereichs der Vermögenssorge dem Betreuer gegenüber hingegen zur Auskunftserteilung verpflichtet. Der Betreuer kann auch eine allgemeine Anfrage bei diesen Institutionen stellen, wenn ihm überhaupt keine Angaben vorliegen.  
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Institutionen wie Banken, Versicherungen, Erbringern von Geldleistungen wie [[Rente]]nversicherungen, Behörden und Arbeitgebern sind im Rahmen des [[Aufgabenbereich]]s der [[Vermögenssorge]] dem [[Betreuer]] gegenüber hingegen zur [[Auskunftspflicht|Auskunftserteilung verpflichtet]]. Der Betreuer kann auch eine allgemeine Anfrage bei diesen Institutionen stellen, wenn ihm überhaupt keine Angaben vorliegen.  
    
Angehörige sind dem Betreuer nicht zur Auskunft verpflichtet, es sei denn, es besteht eine Rechtsbeziehung, z.B. eine Unterhaltspflicht.  
 
Angehörige sind dem Betreuer nicht zur Auskunft verpflichtet, es sei denn, es besteht eine Rechtsbeziehung, z.B. eine Unterhaltspflicht.  
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