| − | Das [[Betreuungsgericht]] ist eine Abteilung des Amtsgerichtes. Die dortigen Beschäftigten – Betreuungsrichter und [[Rechtspfleger]] – sind die staatlichen [[Betreuungsverfahren|Entscheidungsträger]] im Betreuungsrecht; sie überprüfen, [[Betreuungsvoraussetzung|ob eine Betreuung notwendig ist]] und [[Betreuerbestellung|wer zum Betreuer bestellt wird]], sie haben besonders einschneidende Maßnahmen von Betreuern zu [[Genehmigungspflichten|genehmigen]], z.B. Fragen gefährlicher [[Heilbehandlung]]en, [[Unterbringung|freiheitsentziehender Maßnahmen]] oder [[Geldanlage]]n, sie [[Beaufsichtigung|überwachen die Betreuer]] und entscheiden über die [[Betreuervergütung]]. Kritik kommt z.B. daran auf, dass das [[wikipedia:de:Familienrecht|Familienrecht]] ein stiefmütterliches Dasein bei der Juristenausbildung führt und das Betreuungsgericht bei Juristen eher unbeliebt ist. Gründe sind immens hohe Fallzahlen und umständliche [[Betreuungsverfahren|Verfahrensvorschriften]]; vor allem die Auseinandersetzung mit teilweise massiv gestörten Menschen und deren persönliche [[Anhörung]]. [[:Kategorie:Betreuungsverfahren|...mehr...]] Vor dem 1.9.2009 gab es die Bezeichnung "[[Vormundschaftsgericht]]". | + | Das [[Betreuungsgericht]] ist eine Abteilung des Amtsgerichtes. Die dortigen Beschäftigten – [[Betreuungsrichter]] und [[Rechtspfleger]] – sind die staatlichen [[Betreuungsverfahren|Entscheidungsträger]] im Betreuungsrecht; sie überprüfen, [[Betreuungsvoraussetzung|ob eine Betreuung notwendig ist]] und [[Betreuerbestellung|wer zum Betreuer bestellt wird]], sie haben besonders einschneidende Maßnahmen von Betreuern zu [[Genehmigungspflichten|genehmigen]], z.B. Fragen gefährlicher [[Heilbehandlung]]en, [[Unterbringung|freiheitsentziehender Maßnahmen]] oder [[Geldanlage]]n, sie [[Beaufsichtigung|überwachen die Betreuer]] und entscheiden über die [[Betreuervergütung]]. Kritik kommt z.B. daran auf, dass das [[wikipedia:de:Familienrecht|Familienrecht]] ein stiefmütterliches Dasein bei der Juristenausbildung führt und das Betreuungsgericht bei Juristen eher unbeliebt ist. Gründe sind immens hohe Fallzahlen und umständliche [[Betreuungsverfahren|Verfahrensvorschriften]]; vor allem die Auseinandersetzung mit teilweise massiv gestörten Menschen und deren persönliche [[Anhörung]]. [[:Kategorie:Betreuungsverfahren|...mehr...]] Vor dem 1.9.2009 gab es die Bezeichnung "[[Vormundschaftsgericht]]". |