Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 95: Zeile 95:     
Es gilt, überall Menschen zu lebenslangem Lernen zu befähigen und ihnen zu helfen, die verschiedenen Phasen ihres Lebens sowie eventuelle chronische Erkrankungen und Behinderungen angemessen zu bewältigen. Dieser Lernprozess muss sowohl in Schulen wie auch zuhause, am [[Arbeitsvertrag|Arbeitsplatz]] und in der [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden|Gemeinde]] erleichtert werden. Öffentliche Körperschaften, Privatwirtschaft und gemeinnützige Organisationen sind hier seit langem ebenso zum Handeln aufgerufen wie die traditionellen Bildungs- und Gesundheitsinstitutionen.
 
Es gilt, überall Menschen zu lebenslangem Lernen zu befähigen und ihnen zu helfen, die verschiedenen Phasen ihres Lebens sowie eventuelle chronische Erkrankungen und Behinderungen angemessen zu bewältigen. Dieser Lernprozess muss sowohl in Schulen wie auch zuhause, am [[Arbeitsvertrag|Arbeitsplatz]] und in der [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden|Gemeinde]] erleichtert werden. Öffentliche Körperschaften, Privatwirtschaft und gemeinnützige Organisationen sind hier seit langem ebenso zum Handeln aufgerufen wie die traditionellen Bildungs- und Gesundheitsinstitutionen.
 +
 +
==Literatur==
 +
*Haase: Ich brauche Begleitung, keine Stellvertretung; BtPrax 2026, 6
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 +
*[[Unterstützte Entscheidungsfindung]]
 
* [[Beratung]], [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]]
 
* [[Beratung]], [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]]
 
* [[Eingliederungshilfe]], [[Assistenzleistungen]], [[Gesamtplanverfahren]]
 
* [[Eingliederungshilfe]], [[Assistenzleistungen]], [[Gesamtplanverfahren]]

Navigationsmenü