Übergangene Erben machen oft den Einwand geltend, der Erblasser sei wegen einer geistigen Störung nicht testierfähig gewesen, das ihnen nachteilige Testament sei daher ungültig. Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch ist entweder testierfähig oder testierunfähig. Eine eingeschränkte Testierfähigkeit gibt es im Gegensatz zur beschränkten [[Geschäftsfähigkeit]] nicht. Die Testierfähigkeit ist im Wesentlichen an das Mindestalter von 16 Jahren und das Fehlen bestimmter körperlicher und geistiger Störungen geknüpft.
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Übergangene Erben machen oft den Einwand geltend, der Erblasser sei wegen einer [[intellektuelle Beeinträchtigung|geistigen Störung]] nicht testierfähig gewesen, das ihnen nachteilige Testament sei daher ungültig. Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch ist entweder testierfähig oder testierunfähig. Eine eingeschränkte Testierfähigkeit gibt es im Gegensatz zur beschränkten [[Geschäftsfähigkeit]] nicht. Die Testierfähigkeit ist im Wesentlichen an das Mindestalter von 16 Jahren und das Fehlen bestimmter körperlicher und geistiger Störungen geknüpft.