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Der Übergangsmonat (innerhalb des fortbestehenden Abrechnungsquartals), also der Abrechnungsmonat, der den 1.1.26 überschneidet, wird noch nach altem Vergütungsrecht gezahlt.
 
Der Übergangsmonat (innerhalb des fortbestehenden Abrechnungsquartals), also der Abrechnungsmonat, der den 1.1.26 überschneidet, wird noch nach altem Vergütungsrecht gezahlt.
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Für [[Dauervergütung]]en ist seit 1.1.2026 kein Antrag mehr nötig. Ab 1.7.2028 soll die Dauervergütung der Regelfall werden.
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Vorerst nur in NRW ist ab 1.4.2026 für Pauschalvergütungen nach neuem Recht ein amtliches Antragsformular vorgeschrieben. Ab 1.7.2026 muss es auf elektronischen Weg eingereicht werden.
    
==Vergütungstabellen ab 1.1.2026==
 
==Vergütungstabellen ab 1.1.2026==

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