Hierzu zählen insbes. Kosten wie Briefporto, Fotokopierkosten, Telefon-, Telex- und Telefaxgebühren und Fahrtkosten zum Besuch des Betreuten oder um auf andere Weise seine Angelegenheiten zu regeln Literatur: Bienwald, Kommentar zum BtG, Rdnr. 8 zu § 1835 BGB. | Hierzu zählen insbes. Kosten wie Briefporto, Fotokopierkosten, Telefon-, Telex- und Telefaxgebühren und Fahrtkosten zum Besuch des Betreuten oder um auf andere Weise seine Angelegenheiten zu regeln Literatur: Bienwald, Kommentar zum BtG, Rdnr. 8 zu § 1835 BGB. |