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Das FamFG ändert insbesondere das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) und ersetzt Teile der Zivilprozessordnung (ZPO), soweit diese familienrechtliche Verfahren (wie [[Vaterschaftsfeststellung]], Unterhalt oder Adoptionen) regeln.
 
Das FamFG ändert insbesondere das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) und ersetzt Teile der Zivilprozessordnung (ZPO), soweit diese familienrechtliche Verfahren (wie [[Vaterschaftsfeststellung]], Unterhalt oder Adoptionen) regeln.
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Unter anderem wird das bisherige [[Vormundschaftsgericht]] aufgelöst. Seine Zuständigkeiten werden auf das Familiengericht und das neu geschaffene [[Betreuungsgericht]] verteilt. Letzteres ist für [[Betreuungsverfahren]], [[Unterbringungsverfahren]] und sonstige Freiheitsentziehungsmaßnahmen sowie für Pflegschaften für Volljährige zuständig.
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Unter anderem wird das bisherige [[Vormundschaftsgericht]] aufgelöst. Seine Zuständigkeiten werden auf das Familiengericht und das neu geschaffene [[Betreuungsgericht]] verteilt. Letzteres ist für [[Betreuungsverfahren]], [[Unterbringungsverfahren]] und [[unterbringungsähnliche Maßnahme|sonstige Freiheitsentziehungsmaßnahmen]] sowie für Pflegschaften für Volljährige zuständig.
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Zudem wird das [[Rechtsmittel]]system neu strukturiert. Den Beteiligten wird durch die [[wikipedia:de:Rechtsbeschwerde|Rechtsbeschwerde]] erstmals in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen wird künftig generell befristet.
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Zudem wird das [[Rechtsmittel]]system neu strukturiert. Den Beteiligten wird durch die [[wikipedia:de:Rechtsbeschwerde|Rechtsbeschwerde]] erstmals in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der unmittelbare [[Zugangsrecht|Zugang]] zum Bundesgerichtshof eröffnet. Die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen wird künftig generell befristet.
    
==Wichtige Bestimmungen für Betreuer==
 
==Wichtige Bestimmungen für Betreuer==
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