14. [[Vermögensverzeichnis]] für das [[Betreuungsgericht]] erstellen (§ 1835 BGB)
14. [[Vermögensverzeichnis]] für das [[Betreuungsgericht]] erstellen (§ 1835 BGB)
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15. [[Rechnungslegung]] (in der Regel jährlich dem Betreuungsgericht zu erteilen, wenn vom Gericht keine Befreiung hiervon erteilt wurde) auch bei einer Befreiung von der Rechnungslegung geordnete Belegführung sicherstellen
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15. [[Rechnungslegung]] (in der Regel jährlich dem Betreuungsgericht zu erteilen, wenn vom Gericht keine [[befreiter Betreuer|Befreiung hiervon erteilt wurde]]) auch bei einer Befreiung von der [[Rechnungslegung]] '''geordnete Belegführung''' sicherstellen