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*[http://www.pwg-seminare.de/service/topthema14.php Landgericht Traunstein, Beschluss vom 16.10.2002] – 3O 205/02, NJW-RR 2003, 221  
 
*[http://www.pwg-seminare.de/service/topthema14.php Landgericht Traunstein, Beschluss vom 16.10.2002] – 3O 205/02, NJW-RR 2003, 221  
 
*[http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/1t161-05.pdf] LG Waldshut-Tiengen vom 20.02.2006, 1 T 161/05
 
*[http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/1t161-05.pdf] LG Waldshut-Tiengen vom 20.02.2006, 1 T 161/05
*LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006, 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
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*[http://www.htw-saarland.de/Members/robert.rossbruch/aktuelle-rechtsprechung/betreueungrecht/zur_vormundschaftsgerichtlichen_genehmigung_des_abbruchs_der_kuenstlichen_ernaehrung.pdf LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006], 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
 
*Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
 
*Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
 
*[http://www.iqb-info.de/Chronologie_des_Sterbens_in_Siegen_2008_Lutz_Barth.pdf Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007];  4 T 344/07 und vorhergehender Beschluss des AG Siegen
 
*[http://www.iqb-info.de/Chronologie_des_Sterbens_in_Siegen_2008_Lutz_Barth.pdf Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007];  4 T 344/07 und vorhergehender Beschluss des AG Siegen

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