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Im Mittelpunkt stehen Tätigkeiten, die mit der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für den Betreuten zu tun haben. Somit sind Kontakte und Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, sonstigen Vermietern, Wohnungsbehörden, Wohngeldstellen, Maklern, Wohnungsverwaltern, Hausmeistern und ähnlichen Personen und Stellen zu führen.  
 
Im Mittelpunkt stehen Tätigkeiten, die mit der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für den Betreuten zu tun haben. Somit sind Kontakte und Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, sonstigen Vermietern, Wohnungsbehörden, Wohngeldstellen, Maklern, Wohnungsverwaltern, Hausmeistern und ähnlichen Personen und Stellen zu führen.  
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Ggf. sind für Betreute Anträge auf Erteilung von [[wikipedia:de:Wohnberechtigungsschein|Wohnberechtigungsscheinen]] zu stellen, Anträge auf Wohngeld oder Lastenzuschuss usw. Insoweit entspricht dies auch Aufgaben, die gelegentlich dem Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden|Behördenangelegenheiten]] zugeschrieben werden.  
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Ggf. sind für Betreute Anträge auf Erteilung von [[wikipedia:de:Wohnberechtigungsschein|Wohnberechtigungsscheinen]] zu stellen, Anträge auf Wohngeld oder Lastenzuschuss usw. Insoweit entspricht dies auch Aufgaben, die gelegentlich dem Aufgabenbereich [[Vertretung gegenüber Behörden|Behördenangelegenheiten]] zugeschrieben werden.  
    
Des weiteren sind Wohnungen vor der Anmietung zu besichtigen, Vereinbarungen zur Renovierung zu treffen, bei Beendigung von [[wikipedia:de:Mietvertrag|Mietverhältnissen]] mietvertragliche Pflichten (besenreine Übergabe von Wohnraum, Schlüsselabgabe) zu erfüllen.
 
Des weiteren sind Wohnungen vor der Anmietung zu besichtigen, Vereinbarungen zur Renovierung zu treffen, bei Beendigung von [[wikipedia:de:Mietvertrag|Mietverhältnissen]] mietvertragliche Pflichten (besenreine Übergabe von Wohnraum, Schlüsselabgabe) zu erfüllen.
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Die Schutzvorschrift des § 1833 BGB bezieht sich allerdings nur auf die eigengenutzte Wohnung des Betreuten; daher keine gerichtliche Genehmigungspflicht der Weitervermietung einer nicht selbst genutzten Wohnung: LG Münster BtPrax 1994, 67. § 1833 BGB ist auch auf einen Wechsel des Altenheimplatzes nicht anwendbar: LG Münster, FamRZ 2001, 1404.
 
Die Schutzvorschrift des § 1833 BGB bezieht sich allerdings nur auf die eigengenutzte Wohnung des Betreuten; daher keine gerichtliche Genehmigungspflicht der Weitervermietung einer nicht selbst genutzten Wohnung: LG Münster BtPrax 1994, 67. § 1833 BGB ist auch auf einen Wechsel des Altenheimplatzes nicht anwendbar: LG Münster, FamRZ 2001, 1404.
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Auch die Entrümpelung einer Wohnung kann zum Betreueraufgabenkreis bestimmt werden, ob sie stets in den [[Aufgabenkreis]]en Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten enthalten ist, ist nicht eindeutig. Ggf. sollte dies vorher mit dem Betreuungsgericht abgesprochen werden.
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Auch die Entrümpelung einer Wohnung kann zum Betreueraufgabenbereich bestimmt werden, ob sie stets in den [[Aufgabenbereich]]en Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten enthalten ist, ist nicht eindeutig. Ggf. sollte dies vorher mit dem Betreuungsgericht abgesprochen werden.
    
==An-, Ab- und Ummeldungen, Ausweispflichten==
 
==An-, Ab- und Ummeldungen, Ausweispflichten==
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