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entspricht die Vorlage von Originalbelegen auch nicht einem zwingenden
 
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Schutzbedürfnis des Betroffenen.
 
Schutzbedürfnis des Betroffenen.
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'''LG Meiningen, Beschluss v 23.09.2021 - 4 T 184/21'''
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Belege sind gegebenenfalls näher zu erläutern. Maßstab ist grundsätzlich, ob sie es dem Gericht erlauben, die Vermögensab- und -zugänge nachzuvollziehen und damit seiner Beaufsichtigungspflicht nachzukommen. Die Beifügung der Belege dient der Kontrolle der vorzulegenden geordneten Angaben in der Zusammenstellung.
    
'''Landgericht Potsdam, Beschluss vom 26.09.2022 – 8 T 29/22'''
 
'''Landgericht Potsdam, Beschluss vom 26.09.2022 – 8 T 29/22'''

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