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==Umbenennung ab 1.9.2009==
 
==Umbenennung ab 1.9.2009==
 
Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und wird als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 ablösen. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sollen beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert werden, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verbleiben beim Vormundschaftsgericht, das dann aber '''Betreuungsgericht''' genannt wird. Die Vormundschaftsrichter werden dann folgerichtig als '''Betreuungsrichter''' bezeichnet werden.
 
Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und wird als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 ablösen. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sollen beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert werden, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verbleiben beim Vormundschaftsgericht, das dann aber '''Betreuungsgericht''' genannt wird. Die Vormundschaftsrichter werden dann folgerichtig als '''Betreuungsrichter''' bezeichnet werden.
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({{Zitat-dej|§|1|FamFG}}
    
==Pflichten des Gerichtes==
 
==Pflichten des Gerichtes==

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