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Das Gericht ist nicht befugt, dem Betreuer die Genehmigung aufgrund anderer Umstände zu erteilen als derjenigen, auf die er seine Maßnahme stützt. Das Gericht hat nicht nach solchen anderen Unterbringungsgründen zu forschen.
 
Das Gericht ist nicht befugt, dem Betreuer die Genehmigung aufgrund anderer Umstände zu erteilen als derjenigen, auf die er seine Maßnahme stützt. Das Gericht hat nicht nach solchen anderen Unterbringungsgründen zu forschen.
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== Gerichtliches Verfahren ==
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== [[Gerichtsverfahren|Gerichtliches Verfahren]] ==
    
Für Unterbringungen nach dem BGB und den [[PsychKG|Landesgesetzen für psychisch Kranke]] ist seit dem 01.01.1992 ein gemeinsames [[Unterbringungsverfahren]] beim [[Betreuungsgericht]] geregelt worden. Eine [[Betreuungsrichter|richterliche]] Genehmigung ist zwingend erforderlich (Art. 104 GG).
 
Für Unterbringungen nach dem BGB und den [[PsychKG|Landesgesetzen für psychisch Kranke]] ist seit dem 01.01.1992 ein gemeinsames [[Unterbringungsverfahren]] beim [[Betreuungsgericht]] geregelt worden. Eine [[Betreuungsrichter|richterliche]] Genehmigung ist zwingend erforderlich (Art. 104 GG).
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