| − | [[Berufsbetreuer]] fallen nicht unter die obigen Sammelhaftpflichtversicherungen: Sie sollten im eigenen Interesse dringend sowohl eine allgemeine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden als auch eine Vermögensschadensversicherung abschließen; bei letzterer wäre eine Versicherungssumme von 125.000 Euro Mindeststandard. '''Seit 1.1.2023 ist für alle Berufsbetreuer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Pflicht (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG)'''. | + | [[Berufsbetreuer]] fallen nicht unter die obigen Sammelhaftpflichtversicherungen: Sie sollten im eigenen Interesse dringend sowohl eine allgemeine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden als auch eine Vermögensschadensversicherung abschließen; bei letzterer wäre eine Versicherungssumme von 125.000 Euro Mindeststandard. '''Seit 1.1.2023 ist für alle Berufsbetreuer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung [[Betreuerpflichten|Pflicht]] (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG)'''. |