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==Berufsbetreuer==
 
==Berufsbetreuer==
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[[Berufsbetreuer]] fallen nicht unter die obigen Sammelhaftpflichtversicherungen: Sie sollten im eigenen Interesse dringend sowohl eine allgemeine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden als auch eine Vermögensschadensversicherung abschließen; bei letzterer wäre eine Versicherungssumme von 125.000 Euro Mindeststandard. '''Seit 1.1.2023 ist für alle Berufsbetreuer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Pflicht (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG)'''.
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[[Berufsbetreuer]] fallen nicht unter die obigen Sammelhaftpflichtversicherungen: Sie sollten im eigenen Interesse dringend sowohl eine allgemeine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden als auch eine Vermögensschadensversicherung abschließen; bei letzterer wäre eine Versicherungssumme von 125.000 Euro Mindeststandard. '''Seit 1.1.2023 ist für alle Berufsbetreuer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung [[Betreuerpflichten|Pflicht]] (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG)'''.
    
==Vereinsbetreuer==
 
==Vereinsbetreuer==
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