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Der Jahresbericht knüpft an den [[Anfangsbericht]] oder den letzten Jahresbericht an. Der Betreuer hat die folgenden inhaltlichen Anforderungen nach § 1863 Abs. 3 BGB bei der Erstellung des Jahresberichtes zu beachten:
 
Der Jahresbericht knüpft an den [[Anfangsbericht]] oder den letzten Jahresbericht an. Der Betreuer hat die folgenden inhaltlichen Anforderungen nach § 1863 Abs. 3 BGB bei der Erstellung des Jahresberichtes zu beachten:
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#Art, Umfang und Anlass der persönlichen Kontakte zum Betreuten und der persönliche Eindruck vom Betreuten,
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#Art, Umfang und Anlass der [[persönliche Betreuung|persönlichen Kontakte zum Betreuten]] und der persönliche Eindruck vom Betreuten,
 
#Umsetzung der bisherigen Betreuungsziele und Darstellung der bereits durchgeführten und beabsichtigten Maßnahmen, insbesondere solcher gegen den Willen des Betreuten,
 
#Umsetzung der bisherigen Betreuungsziele und Darstellung der bereits durchgeführten und beabsichtigten Maßnahmen, insbesondere solcher gegen den Willen des Betreuten,
 
#Gründe für die weitere Erforderlichkeit der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts, insbesondere auch hinsichtlich des Umfangs,
 
#Gründe für die weitere Erforderlichkeit der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts, insbesondere auch hinsichtlich des Umfangs,
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==Mustervorlagen für die [[Berichterstattung]]==
 
==Mustervorlagen für die [[Berichterstattung]]==
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Einige Gerichte stellen [[Formulare|Vordrucke]] zur Verfügung. Die LAG Hamburg (Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsgesetz Hamburg) empfiehlt z.B. die [[Hamburger Mustergliederung]] (weitere Vorlagen siehe Weblinks unten). Der Betreuer ist nicht an die Nutzung einer dieser Vorlagen gebunden. Er kann in Ausnahmefällen den Bericht auch persönlich beim Gericht (zur Niederschrift) erstatten.  
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Einige Gerichte stellen [[Formulare|Vordrucke]] zur Verfügung. Die LAG [[Hamburg]] (Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsgesetz Hamburg) empfiehlt z.B. die [[Hamburger Mustergliederung]] (weitere Vorlagen siehe Weblinks unten). Der Betreuer ist nicht an die Nutzung einer dieser Vorlagen gebunden. Er kann in Ausnahmefällen den Bericht auch persönlich beim Gericht (zur Niederschrift) erstatten.  
    
Bei [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuern]] wird meist zugleich mit dem Jahresbericht und der [[Rechnungslegung]] die Auszahlung der [[Aufwandspauschale]] beantragt.
 
Bei [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuern]] wird meist zugleich mit dem Jahresbericht und der [[Rechnungslegung]] die Auszahlung der [[Aufwandspauschale]] beantragt.
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[[Hamburger Mustergliederung]], [[Berichterstattung]], [[Anfangsbericht]], [[Schlussbericht]], [[Vermögenssorge]], [[Rechnungslegung]], [[Schlussrechnungslegung]]; [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]], [[Personalausweis]]
 
[[Hamburger Mustergliederung]], [[Berichterstattung]], [[Anfangsbericht]], [[Schlussbericht]], [[Vermögenssorge]], [[Rechnungslegung]], [[Schlussrechnungslegung]]; [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]], [[Personalausweis]]
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==Rechtsprechung==
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==[[Rechtsprechung]]==
    
''' BayObLG, Beschl v  25.02.2004 , 3Z BR 9/04,''' FamRZ 2004, 1323 (Ls.):
 
''' BayObLG, Beschl v  25.02.2004 , 3Z BR 9/04,''' FamRZ 2004, 1323 (Ls.):
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'''BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021 – 1 VA 37/20'''
 
'''BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021 – 1 VA 37/20'''
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Zum Datenschutz bei Übersendung des Jahresberichts an den Sozialhilfeträger im Wege der Amtshilfe  
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Zum [[Datenschutz]] bei Übersendung des Jahresberichts an den Sozialhilfeträger im Wege der Amtshilfe  
    
# Ersucht ein Sozialhilfeträger, der dem Betroffenen eines [[Betreuungsverfahren]]s [[Sozialhilfe]] gewährt, um Amtshilfe durch Übersendung des [[Jahresbericht]]s, so bedarf es wegen des Gesetzesvorbehalts für Grundrechtseingriffe einer einfachgesetzlichen Vorschrift sowohl für das Amtshilfeersuchen des Trägers der Sozialhilfe als auch für eine dem Ersuchen ganz oder teilweise entsprechende Übermittlung des Jahresberichts.
 
# Ersucht ein Sozialhilfeträger, der dem Betroffenen eines [[Betreuungsverfahren]]s [[Sozialhilfe]] gewährt, um Amtshilfe durch Übersendung des [[Jahresbericht]]s, so bedarf es wegen des Gesetzesvorbehalts für Grundrechtseingriffe einer einfachgesetzlichen Vorschrift sowohl für das Amtshilfeersuchen des Trägers der Sozialhilfe als auch für eine dem Ersuchen ganz oder teilweise entsprechende Übermittlung des Jahresberichts.
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'''LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2022, 301 T 114/22'''
 
'''LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2022, 301 T 114/22'''
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Zur Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und zum Umfang des Berichts über die persönlichen Verhältnisse einer demenzkranken Heimbewohnerin nach § 1868 Abs.  1 ivm. § 1863 Abs. 3 Nr. 1 BGB, wenn der Betreuer aufgrund von Kontaktbeschränkungen wegen der sog. Corona-Pandemie seine Betreute nicht besuchen und sich keinen Eindruck von den persönlichen Verhältnissen machen konnte.
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Zur Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und zum Umfang des Berichts über die persönlichen Verhältnisse einer demenzkranken Heimbewohnerin nach § 1868 Abs.  1 ivm. § 1863 Abs. 3 Nr. 1 BGB, wenn der Betreuer aufgrund von Kontaktbeschränkungen wegen der sog. [[Corona]]-Pandemie seine Betreute nicht besuchen und sich keinen Eindruck von den persönlichen Verhältnissen machen konnte.
    
==Videos und Podcasts==
 
==Videos und Podcasts==
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/formulare-fuer-betreuer/ Bittler u.a.: Formulare für Betreuer]
 
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/formulare-fuer-betreuer/ Bittler u.a.: Formulare für Betreuer]
 
*Bienwald: Eine vergessene Regelung zur Eignung einer Person als rechtlicher Betreuer; Rechtspfleger-Stud 2016, 93
 
*Bienwald: Eine vergessene Regelung zur Eignung einer Person als rechtlicher Betreuer; Rechtspfleger-Stud 2016, 93
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*Felix: Vermögensverzeichnis und periodische Rechnungslegung im neuen Betreuungsrecht“ BtPrax 2023, 163
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*Felix: [[Vermögensverzeichnis]] und periodische [[Rechnungslegung]] im neuen Betreuungsrecht“ BtPrax 2023, 163
 
*Felix; Vermögensverwaltung und Berichtswesen im neuen Betreuungsrecht; Rpfleger 2024, ?
 
*Felix; Vermögensverwaltung und Berichtswesen im neuen Betreuungsrecht; Rpfleger 2024, ?
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*Thielke: Anfangsbericht - Anfangsgespräch - Jahresbericht - Schlussbericht; BtPrax 2022, 39
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*Thielke: [[Anfangsbericht]] - [[Anfangsgespräch]] - Jahresbericht - [[Schlussbericht]]; BtPrax 2022, 39
    
==Formulare==
 
==Formulare==
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