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Maßstab für die Aufhebung der Befreiung ist die ansonsten drohende Gefährdung der Vermögenssituation des Betreuten. Dieses kann z.B. dann gefährdet sein, wenn ein Abkömmling als Betreuer ein erhebliches Betreutenvermögen ohne Nachweis konkreter Sachkunde zu verwalten hat und keine Gewähr dafür bietet, Ratschläge Dritter anzunehmen und zu beachten (LG München I FamRZ 1998, 701).  
 
Maßstab für die Aufhebung der Befreiung ist die ansonsten drohende Gefährdung der Vermögenssituation des Betreuten. Dieses kann z.B. dann gefährdet sein, wenn ein Abkömmling als Betreuer ein erhebliches Betreutenvermögen ohne Nachweis konkreter Sachkunde zu verwalten hat und keine Gewähr dafür bietet, Ratschläge Dritter anzunehmen und zu beachten (LG München I FamRZ 1998, 701).  
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Ansonsten sind die von der Rechnungslegungspflicht [[befreiter Betreuer|befreiten Betreuer]] verpflichtet, das [[Vermögensverzeichnis]] (§ 1835 BGB), die von allen Betreuern mit dem [[Aufgabenkreis|Aufgabenbereich]] [[Vermögenssorge]] zu Beginn der Betreuung zu erstellen und dem Gericht vorzulegen ist, in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und dem Gericht wieder einzureichen. Die hierfür festgelegte Frist beträgt 1 Jahr). Das Gericht kann den Zeitraum auf max. 5 Jahre verlängern.
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Ansonsten sind die von der Rechnungslegungspflicht [[befreiter Betreuer|befreiten Betreuer]] verpflichtet, das [[Vermögensverzeichnis]] (§ 1835 BGB), das von allen Betreuern mit dem [[Aufgabenkreis|Aufgabenbereich]] [[Vermögenssorge]] zu Beginn der Betreuung zu erstellen und dem Gericht vorzulegen ist, in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und dem Gericht wieder einzureichen. Die hierfür festgelegte Frist beträgt 1 Jahr. Das Gericht kann den Zeitraum auf max. 5 Jahre verlängern.
    
Andere Betreuer als die genannten können nur befreit werden, wenn der Betreute dies vorab in einer [[Betreuungsverfügung]] festgelegt hat.
 
Andere Betreuer als die genannten können nur befreit werden, wenn der Betreute dies vorab in einer [[Betreuungsverfügung]] festgelegt hat.
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entspricht die Vorlage von Originalbelegen auch nicht einem zwingenden
 
entspricht die Vorlage von Originalbelegen auch nicht einem zwingenden
 
Schutzbedürfnis des Betroffenen.
 
Schutzbedürfnis des Betroffenen.
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'''LG Meiningen, Beschluss v 23.09.2021 - 4 T 184/21'''
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Belege sind gegebenenfalls näher zu erläutern. Maßstab ist grundsätzlich, ob sie es dem Gericht erlauben, die Vermögensab- und -zugänge nachzuvollziehen und damit seiner Beaufsichtigungspflicht nachzukommen. Die Beifügung der Belege dient der Kontrolle der vorzulegenden geordneten Angaben in der Zusammenstellung.
    
'''Landgericht Potsdam, Beschluss vom 26.09.2022 – 8 T 29/22'''
 
'''Landgericht Potsdam, Beschluss vom 26.09.2022 – 8 T 29/22'''
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[https://btdirekt.de/betreuungs-sozialrecht/keine-pflicht-zur-vorlage-von-originalbelegen-ohne-konkreten-anlass/  Bericht dazu in Bt-Direkt]
 
[https://btdirekt.de/betreuungs-sozialrecht/keine-pflicht-zur-vorlage-von-originalbelegen-ohne-konkreten-anlass/  Bericht dazu in Bt-Direkt]
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'''Landgericht Berlin II, Beschl. V 27.1.2026, 83 T 301/25'''
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Zu Nachweiszwecken darf das Gericht dabei nach seinem Ermessen Belege verlangen. Das Ermessen ist hinsichtlich einer Anforderung von Originalkontoauszügen eröffnet, sobald konkrete zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auszüge nicht richtig erstellt, manipuliert oder gefälscht worden sind (LG Neuruppin, Beschluss vom 6. Oktober 2016, 5 T 80/16; Schulte-Bunert in: Erman, BGB 15. Aufl. 2017, § 1841 BGB; LG Hamburg, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 301 T 28/18 —, Rn. 5, jeweils zitiert nach juris; LG Berlin, Beschluss vom 13. April 2017, 83 T 147/16).
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Dies ist vorliegend nicht der Fall. Anhaltspunkte für etwaige Manipulationen oder Fälschungen sind nicht ersichtlich oder vom Amtsgericht näher begründet. Allein der Umstand, dass die Umsatzübersichten mit einer Banking-Software erstellt sind, führt nicht zu einer Vorlagepflicht der Kontoauszüge [...]. Ergeben sich aus der Rechnungslegung als solcher keine Beanstandungen, Zweifel oder Auffälligkeiten, besteht aber keine Grundlage für die Vorlage von Belegen (gleich in welcher Form). Unabhängig von der Frage, welche Belege überhaupt für ggf. zweifelhafte Positionen im Rahmen der Abrechnung geeignet sind, ergibt sich aus der angefochtenen Entscheidung nicht, welche Beanstandungen an der Rechnungslegung Zweifel aufwerfen oder Misstrauen gegen die Vermögensaufstellung des Betreuers begründen.
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'''LG Freiburg, Beschluss vom 17.02.2026, 4 T 221/25'''
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# Nach § 1865 BGB hat der Betreuer dem Betreuungsgericht jährlich eine geordnete Rechnungslegung samt Belegen vorzulegen. Die Belegpflicht dient der gerichtlichen Kontrolle und kann nur in Ausnahmefällen entfallen.
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# Die von einem Betreuer mittels einer Computersoftware selbst erstellten Dokumente können zur Erfüllung der Belegpflicht nicht ausreichen, da sie einen anderen Beweiswert als die von der Bank erstellten (Online-)Kontoauszüge haben.
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#Dabei ist das Ermessen des Gerichts hinsichtlich einer Anforderung von Originalkontoauszügen nicht erst dann eröffnet, sobald konkrete zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auszüge nicht richtig erstellt oder dass sie manipuliert bzw. gefälscht worden seien, da dies nur überprüft werden kann, wenn überhaupt (Online-)Kontoauszüge vorgelegt worden sind.
    
==Weitere Rechtsprechung==
 
==Weitere Rechtsprechung==
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==Literatur==
 
==Literatur==
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===Bücher im Reguvis-Verlag===
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/handbuch-vermoegenssorge-und-wohnungsangelegenheite-1/ Meier/Reinfarth: Handbuch Vermögenssorge, Neuauflage 2024]
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===Weitere Bücher===
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/309306502X/internetsevon-21 Platz: Bankgeschäfte mit Betreuten, 2. Aufl. 2006 ], ISBN 309306502X
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/309306502X/internetsevon-21 Platz: Bankgeschäfte mit Betreuten, 2. Aufl. 2006 ], ISBN 309306502X
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802975480/internetsevon-21 Spanl: Vermögensverwaltung durch Vormund und Betreuer, 2016]
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802975480/internetsevon-21 Spanl: Vermögensverwaltung durch Vormund und Betreuer, 2016]
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*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Verbindlichkeitsliste.pdf Übersicht Verbindlichkeiten (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Verbindlichkeitsliste.pdf Übersicht Verbindlichkeiten (PDF)]
 
*[https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/noerdlingen/selbstverwaltungserklärung_2023-05-22.pdf Vordruck Selbstverwaltung (PDF)]
 
*[https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/noerdlingen/selbstverwaltungserklärung_2023-05-22.pdf Vordruck Selbstverwaltung (PDF)]
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*[https://justizportal.niedersachsen.de/download/197305/AVR_312_-_Schlussvermoegensuebersicht_-_barrierefrei.pdf Schlussvermögensübersicht (PDF)]