Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 38: Zeile 38:     
Zum 1.1.2026 entfallen die bisherigen gesonderten Pauschalen nach dem alten § 10 VBVG sowie die Inflationsausgleichspauschale.
 
Zum 1.1.2026 entfallen die bisherigen gesonderten Pauschalen nach dem alten § 10 VBVG sowie die Inflationsausgleichspauschale.
 +
 +
Der Übergangsmonat (innerhalb des fortbestehenden Abrechnungsquartals), also der Abrechnungsmonat, der den 1.1.26 überscheidet, wird noch nach altem Vergütungsrecht gezahlt.
    
==Vergütungstabellen ab 1.1.2026==
 
==Vergütungstabellen ab 1.1.2026==

Navigationsmenü