Wegen der Einzelheiten (z. B. zum Kilometergeld, das in Höhe von 0,42 Euro gezahlt werden kann) sollte sich der Betreuer an den zuständigen [[Rechtspfleger]] beim [[Betreuungsgericht]] wenden. Auch [[Betreuungsverein]]e und Behörden geben dazu Auskunft, stellen oft auch Musterantragsformulare zur Verfügung. | Wegen der Einzelheiten (z. B. zum Kilometergeld, das in Höhe von 0,42 Euro gezahlt werden kann) sollte sich der Betreuer an den zuständigen [[Rechtspfleger]] beim [[Betreuungsgericht]] wenden. Auch [[Betreuungsverein]]e und Behörden geben dazu Auskunft, stellen oft auch Musterantragsformulare zur Verfügung. |