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Ziffer e: die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse ist ebenfalls in der Unterstützungspflicht der Betreuungsbehörde nach den in den §§ 11, 12 BtOG genannten Bestimmungen zu sehen. Insbesondere geht es um die Wahrung von Rechten von Personen, die im Sinne des § 1814 Abs. 3 BGB ihre Angelegenheiten nicht selbst erledigen können.
 
Ziffer e: die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse ist ebenfalls in der Unterstützungspflicht der Betreuungsbehörde nach den in den §§ 11, 12 BtOG genannten Bestimmungen zu sehen. Insbesondere geht es um die Wahrung von Rechten von Personen, die im Sinne des § 1814 Abs. 3 BGB ihre Angelegenheiten nicht selbst erledigen können.
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Für besondere Daten im Sinne des Art. 9 EU DSGVO ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Einwilligung des Betroffenen einzuholen möglich ist oder ob die anderen in Art. 9 EU DSGVO genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
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Für besondere Daten im Sinne des Art. 9 EU DSGVO ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligung des Betroffenen]] einzuholen möglich ist oder ob die anderen in Art. 9 EU DSGVO genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
    
===Dauer der Verarbeitung bei Betreuungsbehörden===
 
===Dauer der Verarbeitung bei Betreuungsbehörden===
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