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==sexuelle Handlungen unter Ausnutzung einer Amtsstellung==
 
==sexuelle Handlungen unter Ausnutzung einer Amtsstellung==
 
Ein Amtsträger oder eine Amtsträgerin in Deutschland, der/die zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden [[Maßregeln der Besserung und Sicherung|Maßregel der Besserung und Sicherung]] oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, macht sich strafbar, wenn er oder sie unter Missbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit sexuelle Handlungen an demjenigen, gegen den sich das Verfahren richtet, vornimmt oder an sich von dem anderen vornehmen lässt. Dies gilt auch für Amtsträger, die an einem [[Strafprozess|Strafverfahren]] mitwirken (§ 174b StGB).
 
Ein Amtsträger oder eine Amtsträgerin in Deutschland, der/die zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden [[Maßregeln der Besserung und Sicherung|Maßregel der Besserung und Sicherung]] oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, macht sich strafbar, wenn er oder sie unter Missbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit sexuelle Handlungen an demjenigen, gegen den sich das Verfahren richtet, vornimmt oder an sich von dem anderen vornehmen lässt. Dies gilt auch für Amtsträger, die an einem [[Strafprozess|Strafverfahren]] mitwirken (§ 174b StGB).
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=Einwilligung zur Datennutzung=
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Schon seit der Volkszählungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1 (43)) im Jahr 1983 dient der [[Datenschutz]] in (West-)Deutschland nicht dem Schutz von Daten, sondern dem der dahinterstehenden Menschen und ihren [[Grundrechte]]n. [[Informationspflicht|Informierte]] deutsche und europäische Bürgerinnen und Bürger könnten in Deutschland daher grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung ihrer Daten entscheiden. Es gelten hier seither die deutschen Rechtsgrundsätze der Datenvermeidung und Datenspeicherminimierung. Personenbezogene Daten dürfen in Deutschland nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn ein Gesetz es ausdrücklich erlaubt oder wenn die Einwilligung des Betroffenen schriftlich vorliegt.
    
=Siehe auch=
 
=Siehe auch=
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