Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht wurden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim [[wikipedia:de:Bundesministerium der Justiz|Bundesjustizministerium]] statt. Im Juni 2020 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2020 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundestag hat am 5.3.2021 das Gesetz verabschiedet. Am 26. März 2021 hat der Bundesrat das parlamentarische Verfahren durch seine Zustimmung abgeschlossen. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 beschlossen und am 12.5.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Einige Ergänzungen wurden noch vor dem Inkrafttreten durch eine „Reparaturnovelle“ vorgenommen. | Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht wurden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim [[wikipedia:de:Bundesministerium der Justiz|Bundesjustizministerium]] statt. Im Juni 2020 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2020 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundestag hat am 5.3.2021 das Gesetz verabschiedet. Am 26. März 2021 hat der Bundesrat das parlamentarische Verfahren durch seine Zustimmung abgeschlossen. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 beschlossen und am 12.5.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Einige Ergänzungen wurden noch vor dem Inkrafttreten durch eine „Reparaturnovelle“ vorgenommen. |