Die Geheimhaltung von bestimmten Daten und Fakten spielte schon immer in den Staaten der Erde eine wichtige Rolle. Deshalb sind im jeweiligen Strafrecht entsprechende Strafvorschriften gegen die sogenannten Verräter normiert worden. In § 93 StGB wird der Rechtsbegriff des Staatsgeheimnisses juristisch definiert. Danach folgen die landesverräterischen Straftaten, die die äußere Sicherheit von Deutschland nachweislich gefährden (§ 94 StGB Landesverrat bis § 100a StGB Landesverräterische Fälschung). | Die Geheimhaltung von bestimmten Daten und Fakten spielte schon immer in den Staaten der Erde eine wichtige Rolle. Deshalb sind im jeweiligen Strafrecht entsprechende Strafvorschriften gegen die sogenannten Verräter normiert worden. In § 93 StGB wird der Rechtsbegriff des Staatsgeheimnisses juristisch definiert. Danach folgen die landesverräterischen Straftaten, die die äußere Sicherheit von Deutschland nachweislich gefährden (§ 94 StGB Landesverrat bis § 100a StGB Landesverräterische Fälschung). |