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== Form der Patientenverfügung==
 
== Form der Patientenverfügung==
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Seit 01.09.2009 ist nach § 1901a Abs. 1 BGB die Schriftform erforderlich. Diese ist in § 126 BGB definiert. Hiernach muss das Dokument, dass nicht eigenhändig (anders als ein Testament) verfasst sein muss (Vordruckverwendung ist also zulässig, wenn auch nicht unbedingt sinnvoll) entweder
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Seit 01.09.2009 ist nach § 1901a Abs. 1 BGB (heute § 1827 BGB) die Schriftform erforderlich. Diese ist in § 126 BGB definiert. Hiernach muss das Dokument, dass nicht eigenhändig (anders als ein Testament) verfasst sein muss (Vordruckverwendung ist also zulässig, wenn auch nicht unbedingt sinnvoll) entweder
 
*eigenhändig '''unterschrieben''' oder
 
*eigenhändig '''unterschrieben''' oder
 
*mit einem öffentlichen, d.h. vom Notar beglaubigten '''Handzeichen''' versehen sein.
 
*mit einem öffentlichen, d.h. vom Notar beglaubigten '''Handzeichen''' versehen sein.
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