Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes von Deutschland ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität [[Diskriminierungsverbot|zu verhindern]] oder zu [[Unterstützungspflicht|beseitigen]]. | Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes von Deutschland ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität [[Diskriminierungsverbot|zu verhindern]] oder zu [[Unterstützungspflicht|beseitigen]]. |