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Zum 1.1.23 gilt die Ausnahme, dass das Verbot dann nicht gilt, wenn keine Interessenskollisionen zu erwarten sind. Das muss dann, da die Ausnahme von der Regel, speziell begründet werden.
 
Zum 1.1.23 gilt die Ausnahme, dass das Verbot dann nicht gilt, wenn keine Interessenskollisionen zu erwarten sind. Das muss dann, da die Ausnahme von der Regel, speziell begründet werden.
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Die meisten Bundesländer haben außerdem bestimmt, dass auch [[Betreuungsverein]]e nicht in einer engen Beziehung zu der Einrichtung, in der die Betroffenen leben, stehen dürfen.
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Die meisten [[Bundesländer]] haben außerdem bestimmt, dass auch [[Betreuungsverein]]e nicht in einer engen Beziehung zu der Einrichtung, in der die Betroffenen leben, stehen dürfen.
    
==Ausnahme lt. Bundesverfassungsgericht==
 
==Ausnahme lt. Bundesverfassungsgericht==
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