Nach dem [[wikipedia:de:Lebenspartnerschaftsgesetz|LPartG]] war eine direkte Anwendung des {{Zitat de §|1304|bgb}} BGB nicht vorgesehen. Der Sinn der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft machte es aber sinnvoll, anstelle die schärferen Bedingungen der allgemeinen Geschäftsunfähigkeit auch hier die Bestimmungen über die Ehegeschäftsfähigkeit analog anzuwenden. | Nach dem [[wikipedia:de:Lebenspartnerschaftsgesetz|LPartG]] war eine direkte Anwendung des {{Zitat de §|1304|bgb}} BGB nicht vorgesehen. Der Sinn der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft machte es aber sinnvoll, anstelle die schärferen Bedingungen der allgemeinen Geschäftsunfähigkeit auch hier die Bestimmungen über die Ehegeschäftsfähigkeit analog anzuwenden. |