Der zweite Versuch einer deutschen Staatsverfassung mit Grundrechtskatalog gelang ab 1949 dank der westlichen Besatzungsmächte, vor allem dank der U.S.A. Die vorübergehend kommunistisch bzw. sozialistisch regierten Gebiete in Ostdeutschland traten nach vierzig Jahren diesem attraktiven „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ bei (siehe unter [[Neu]]). Die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 Abs. 3 GG verhindert (hoffentlich) für die Zukunft das erneute Scheitern der deutschen Staatsverfassung. Die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der demokratischen [[Gesetzgebung]] und die wesentlichen Grundsätze in Art. 1 GG (= Menschenwürde) und Art. 20 GG (= Verfassungsgrundsätze) sind nämlich unveränderlich! | Der zweite Versuch einer deutschen Staatsverfassung mit Grundrechtskatalog gelang ab 1949 dank der westlichen Besatzungsmächte, vor allem dank der U.S.A. Die vorübergehend kommunistisch bzw. sozialistisch regierten Gebiete in Ostdeutschland traten nach vierzig Jahren diesem attraktiven „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ bei (siehe unter [[Neu]]). Die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 Abs. 3 GG verhindert (hoffentlich) für die Zukunft das erneute Scheitern der deutschen Staatsverfassung. Die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der demokratischen [[Gesetzgebung]] und die wesentlichen Grundsätze in Art. 1 GG (= Menschenwürde) und Art. 20 GG (= Verfassungsgrundsätze) sind nämlich unveränderlich! |