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Die '''Patientenverfügung''' ist juristisch gesehen eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]]. Es handelt sich dabei um eine vorweg genommene (antizipierte) Einwilligung in ärztliche Maßnahmen (vor allem intensivmedizinische Maßnahmen) oder deren Verweigerung i.S. des § 228 StGB. Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung zur ''Patientenverfügung'', die am 1. September 2009 als 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft in Kraft getreten ist, siehe hier den [[Patientenverfügungsgesetz|neuen Gesetzestext]].
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Die '''Patientenverfügung''' ist juristisch gesehen eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]]. Es handelt sich dabei um eine vorweg genommene (antizipierte) Einwilligung in ärztliche Maßnahmen (vor allem intensivmedizinische Maßnahmen) oder deren Verweigerung i.S. des § 228 StGB. Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung zur ''Patientenverfügung'', die am 1. September 2009 als 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten ist, siehe hier den [[Patientenverfügungsgesetz|neuen Gesetzestext]].
    
Eine verbreitete, aber missverständliche Bezeichnung ist auch '''Patiententestament''', da es – anders als beim [[wikipedia:de:Testament|Testament]] – um eine Verfügung geht, die nicht ''nach'', sondern ''vor'' dem Tod einer Person beachtet werden soll.
 
Eine verbreitete, aber missverständliche Bezeichnung ist auch '''Patiententestament''', da es – anders als beim [[wikipedia:de:Testament|Testament]] – um eine Verfügung geht, die nicht ''nach'', sondern ''vor'' dem Tod einer Person beachtet werden soll.
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