# Zur Pflicht zur Vorlage von Rechnungsbelegen im Rahmen der Rechnungslegung durch den Betreuer, da das Gericht nur bei Kenntnis des Rechtsgrundes der Zahlungen in der Lage ist, seiner sachlichen Prüfungspflicht nach § 1843 BGB, ob die Ausgaben erforderlich und angemessen waren, nachzukommen. | # Zur Pflicht zur Vorlage von Rechnungsbelegen im Rahmen der Rechnungslegung durch den Betreuer, da das Gericht nur bei Kenntnis des Rechtsgrundes der Zahlungen in der Lage ist, seiner sachlichen Prüfungspflicht nach § 1843 BGB, ob die Ausgaben erforderlich und angemessen waren, nachzukommen. |