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'''AG Frankfurt/Main, Beschluss v 15.01.2023 - 43 XVII 178/23 GEB''',FamRZ 2023, Heft 6  
 
'''AG Frankfurt/Main, Beschluss v 15.01.2023 - 43 XVII 178/23 GEB''',FamRZ 2023, Heft 6  
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Das Ehegattenvertretungsrecht ist vorrangig gegenüber einer durch einstweilige Anordnung einzurichtenden Betreuung.
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Das Ehegattenvertretungsrecht ist vorrangig gegenüber einer durch [[einstweilige Anordnung]] einzurichtenden Betreuung.
    
'''AG Offenburg, Beschluss v 05.04.2023 - 4 XVII 181/23'''
 
'''AG Offenburg, Beschluss v 05.04.2023 - 4 XVII 181/23'''
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Absehen von einer Verfahrenspflegerbestellung bei Fixierung auf der Intensivstation wegen Eigengefährdung.
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Absehen von einer [[Verfahrenspfleger]]bestellung bei [[unterbringungsähnliche Maßnahme|Fixierung]] auf der Intensivstation wegen Eigengefährdung.
    
'''AG Schmallenberg, Beschluss vom 25.08.2023, 2 XVII 94/23 M''', NJW-RR 2023, 1498
 
'''AG Schmallenberg, Beschluss vom 25.08.2023, 2 XVII 94/23 M''', NJW-RR 2023, 1498
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#Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen ist auch im Delir und dem aufgehobenen freien Willen des Patienten im Regelfall eine richterliche Genehmigung der Fixierungsmaßnahmen erforderlich.
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#Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen ist auch im Delir und dem aufgehobenen [[Freier Wille|freien Willen]] des Patienten im Regelfall eine [[Genehmigungspflichten|richterliche Genehmigung]] der Fixierungsmaßnahmen erforderlich.
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#Ist der nach § 1358 BGB vertretungsbefugte Ehegatte nicht erreichbar, kann das Betreuungsgericht in einem solchen Fall die freiheitsentziehende Maßnahme gem. § 1867 BGB einstweilig anordnen.
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#Ist der nach § 1358 BGB vertretungsbefugte Ehegatte nicht erreichbar, kann das Betreuungsgericht in einem solchen Fall die freiheitsentziehende Maßnahme gem. § 1867 BGB [[Einstweilige Anordnung|einstweilig anordnen]].
    
==gegenseitige Vertretung von Ehegatten im Internationalen Privatrecht Deutschlands==
 
==gegenseitige Vertretung von Ehegatten im Internationalen Privatrecht Deutschlands==
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