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==Neu am 11.12.2020==
 
==Neu am 11.12.2020==
 
Am 11. Dezember 2020 wurde in diesem Online-Lexikon Betreuungsrecht die Seite "[[Corona]]" zur Information der Rechtsbetreuenden über ständig neue Rechtslagen während der globalen Pandemie angelegt.
 
Am 11. Dezember 2020 wurde in diesem Online-Lexikon Betreuungsrecht die Seite "[[Corona]]" zur Information der Rechtsbetreuenden über ständig neue Rechtslagen während der globalen Pandemie angelegt.
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==Neu ab 01.01.2021==
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Am 01.01.2021 trat wegen der [[Corona]]-Krise in Deutschland das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft. Der Gesetzeszweck ist die Verhinderung oder Verzögerung von unnötigen Unternehmensinsolvenzen durch die gemeinschaftliche Vereinbarung von durchführbaren und aussichtsreichen Restrukturierungsplänen. An die Stelle des Insolvenzgerichts gemäß § 2 InsO tritt dann das sogenannte Restrukturierungsgericht (§ 34 StaRUG). Auch soziale Träger von [[Altenheim]]en und/oder Pflegediensten könnten durch [[Insolvenz]] in ihrer Existenz bedroht sein. Bestandsgefährdende Risiken sollen gemäß § 1 StaRUG möglichst frühzeitig erkannt werden.
    
==Neu zum 01.07.2021==
 
==Neu zum 01.07.2021==
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